Genehmigung für ein Feuerwerk

Genehmigung für ein Feuerwerk im Jahr

für den eigenständigen Abbrand eines Feuerwerks zu allen Anlässen, wie Hochzeit, Geburtstag, Firmenfest und anderen Anlässen.

Alle reden immer nur davon, dass man für das Zünden eines eigenen Feuerwerks eine Genehmigung benötigt, aber nirgends erhält man Informationen darüber, wie man diese Genehmigung erhält. Wir möchten Ihnen auf dieser Seite mit diesem, eigentlich kleinem Problem, weiterhelfen.

Grundsätzlich ist es so, dass man nach dem Sprengstoffrecht in Deutschland eine Genehmigung für ein Feuerwerk benötigt, sobald man als nicht ausgebildeter Feuerwerker ein Feuerwerk zu einer privaten oder öffentlichen Feier selbst zünden möchte. Genauer gesagt, ist damit das Zünden von Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (nach altem Recht: Klasse II) gemeint, da Kategorie 3 und 4 dem Profifeuerwerker vorbehalten sind. Alle Feuerwerkskörper in unserem Onlineshop sind Kategorie 2 bzw. Klasse II und dürfen somit von jedem gezündet werden, der über 18 Jahre alt ist, außer dem speziellen Jugendfeuerwerk, hier liegt die Abgabeempfehlung bei 14 Jahren.

Klicken Sie hier um den Antrag für die Genehmigung zum Feuerwerkskörper kaufen herunter zu laden.

 

Das sind schonmal die ersten wichtigen Informationen, die Sie für den Antrag benötigen. Der Antrag an sich umfasst meist nicht mehr als eine Seite. Damit Sie wissen, welche Daten die Gemeinde oder Stadt über Ihr Feuerwerk benötigt, haben wir Ihnen einen Feuerwerk-Genehmigung-Antrag-Vordruck zum download zur Verfügung gestellt. Manchmal allerdings verlangt die Gemeinde/Stadt ihren eigenen Vordruck. Diesen gibt man dann meist beim zuständigen Ordnungsamt ab, in dessen Verwaltungsbezirk das Feuerwerk stattfinden soll.

Hilfreich ist es häufig vorab bei der Stadt oder Gemeinde anzurufen und sich über Zuständigkeit, Antragsverfahren und Kosten der Feuerwerk-Genehmigung zu informieren. Erst nachdem Sie uns eine solche Genehmigung vorgelegt haben, dürfen wir als Onlineshop Ihnen Feuerwerkskörper zusenden beziehungsweise an Sie abgeben.

Für alle Fragen zur Ausnahmegenehmigung für ein Feuerwerk, die wir Ihnen hier noch nicht beantwortet haben, steht Ihnen unser kompetentes Team an Feuerwerker gerne für eine Antwort parat.